Zurzeit müssen Reiserückkehrer nur angeben, ob sie im Besitz einer Impf- oder Genesungsbescheinigung sind. Die erforderlichen Dokumente werden dann bei jeder Grenzkontrolle überprüft.
Ab dem 11. Oktober wird es jedoch Pflicht, über das PLF-Formular nachzuweisen, ob man genesen oder geimpft worden ist. Dabei müssen die entsprechenden Codes eingegeben werden. Diejenigen, die nicht geimpft wurden oder genesen sind, müssen sich testen lassen.
Ab dem 18. Oktober ist es auch möglich, das PLF über die App CovidSafeBE auszufüllen.
belga/cd