Damit gab er den Frankophonen dieser Gemeinden recht. Das berichtet La Libre Belgique.
Der Staatsrat ist der Ansicht, dass es keinen Grund gibt, den Verfassungsgerichtshof in dieser Frage anzurufen und dass Flandern sich nicht weiterhin auf eigene Rundschreiben berufen kann, die vor dem sogenannten Caprasse-Urteil ergangen sind.
2014 hatte der Staatsrat nach einer Klage Flanderns entschieden, dass die damals gewählte Bürgermeisterin der Gemeinde Kraainem, Véronique Caprasse, ernannt wurde. Dabei ging es um die Frage der angemessenen Frist, in der Frankophonen in den Gemeinden mit Spracherleichterung ihre Verwaltungsdokumente in ihrer Muttersprache beantragen mussten.
Unterdessen hat der flämische Innenminister Bart Somers auf den Entscheid des Staatsrates reagiert und mitgeteilt, dass sich die flämische Regierung weiterhin an die Rundschreiben über die Sprachenregelung in den Brüsseler Randgemeinden halten und ihre eigene Auslegung der Sprachengesetzgebung gelten lassen wird.
belga/cd
Anscheinend hat die Flämische Regierung keine andere Sorgen …übrigens…. in der Schweiz funktioniert die Demokratie und die jeweils vor Ort wohnende Bevölkerung bestimmt dort die jeweilige Sprache der 3/4 Amtssprachen. Die Übergänge sind fließend und verändern sich fortlaufend .