Die Anleihe werde zu einem marktüblichen Zinssatz vergeben, berichtet die RTBF. Die Rückzahlung beginnt erst ab dem Jahr 2025 und ist für eine Laufzeit von 15 Jahren angesetzt. Rechtlich sei die Finanzspritze nur als Darlehen möglich. Eine Schenkung sei im aktuellen Finanzierungsgesetz nicht vorgesehen.
Für die Hochwassergebiete soll ein vergünstigter Mehrwertsteuersatz greifen: Für Abriss- und Sanierungsarbeiten werden sechs statt 21 Prozent Mehrwertsteuer angerechnet. Die Maßnahme gilt vorerst bis Ende 2022.
Eine weitere Maßnahme zielt darauf ab, den Arbeitsmarkt in den Hochwassergebieten zu unterstützen: So gibt es für Neueinstellungen eine Ermäßigung von 25 Prozent auf den Lohnsteuervorabzug. Außerdem sollen Stützen, die während der Coronakrise eingeführt wurden, weiter gelten, zum Beispiel die Möglichkeit, sich zeitweilig arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beziehen.
Ob die Wallonie das Angebot von Flandern für weitere finanzielle Hilfsdarlehen annimmt, ist offen. Man werde sehen, ob man mit den aktuellen Mitteln auskomme, so der Wallonische Ministerpräsident Elio Di Rupo.
Belgische Premiere
Das Darlehen ist eine belgische Premiere. Es sei das erste Mal, dass der Föderalstaat einer Region in dieser Form zu Hilfe komme, sagte Premier Alexander De Croo. Nun soll ein Solidarsystem für die einzelnen Landesteile erarbeitet werden. Man müsse aus dieser Katastrophe Lehren ziehen. Schwere Überschwemmungen, aber auch lange Trockenperiode würden sich im Zuge des Klimawandels auch in Belgien häufen. Darauf müsse man sich vorbereiten, so De Croo.
Der Wallonische Ministerpräsident Elio Di Rupo begrüßte das Darlehen des Föderalstaates. 209 der 262 Gemeinden in der Wallonie seien von dem Hochwasser betroffen, so Di Rupo. In der aktuellen Situation sei es wichtig zu sehen, dass Solidarität in Belgien möglich sei. Es sei für die gesamte Bevölkerung ein Unglück.
Die Schäden, die durch das Hochwasser von Mitte Juli in der Wallonie entstanden sind, werden auf drei Milliarden Euro geschätzt.
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