Wer sich am Arbeitsplatz mit dem Coronavirus infiziert hat und ausfällt, erhält in Zukunft Anrecht auf 90 Prozent seines Gehaltes. Bisher gilt das nur für Berufe im Gesundheitssektor.
Für alle anderen Beschäftigten ist es praktisch unmöglich, nachzuweisen, dass die Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit passiert ist. Das will Vandenbroucke jetzt ändern. Bedingung ist allerdings, dass sich mindestens fünf Beschäftigte beim selben Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben.
Die Regel soll rückwirkend in Kraft treten.
b/sh