Das geht aus dem Ministeriellen Erlass hervor, der die Beschlüsse des Konzertierungsausschusses vom 17. September zusammenfasst.
Personen, die von einer Auslandsreise von mehr als 48 Stunden zurückkehren, können das PLF dann nur noch digital ausfüllen. Es ist aber immer noch möglich, den QR-Code auf Papier auszudrucken und vorzuzeigen.
belga/vk