1 Kommentar

  1. Was ist denn juristisch ein sogenanntes «  Güterrecht » ? - Im Grunde kann jetzt jeder X-Beliebige jederzeit ein Privatgrundstück betreten, über Mauern und Zäune klettern und somit in Ruhe Häuser auskundschaften!
    Und wenn er erwischt wird sucht er eben seinen Ball, Hund oder seine Katze...??? Darf jetzt jeder seinen Hund in fremden Gärten laufen und schnuppern lassen ... ein Hund kann ja nicht lesen???. Es gibt auch Menschen, die sich vor Hunden fürchten. Müssen diese nun auch fremde Hunde auf ihrem Privatgrundstück ertragen?
    Per Gesetz Baugerüste aufzuzwingen , inklusive fremde Bauarbeiter und Schmutz, ist etwas diktatorisch. Dies sollte auch nur möglich sein, wenn der Bauherr für jeden Schaden voll haftet und auch zeitnah entschädigt, falls nötig.