Am 1. September tritt eine Reform des Güterrechts in Kraft. Das Gesetz ist über 200 Jahre alt, es wurde Zeit für eine Anpassung.
Eine der Änderungen: Wenn der Ball über die Hecke geflogen oder das Haustier weg ist, haben wir das Recht, beim Nachbarn danach zu suchen. Allerdings muss der Nachbar erst um Erlaubnis gefragt werden.
Lässt der Nachbar mich in seinen Garten, dann muss klar sein: Ich hole nur den Ball oder suche meine entlaufene Katze. Ich nutze nicht die Gunst der Stunde, um mich umzuschauen oder womöglich noch etwas anderes mitzunehmen - das wäre dann Diebstahl.
Wenn der Nachbar sich weigert, mich in seinen Garten zu lassen, muss die Polizei benachrichtigt werden. "Die Polizei würde dem Nachbarn dann deutlich machen, dass es nun das Recht darauf gibt, sein Eigentum zurückzuholen, dass das keinen Hausfriedensbruch darstellt", erklärt es Pascale Lecocq, Jura-Professorin an der Uni Lüttich. Kommt es zum Streit und die Angelegenheit landet vor Gericht, dann muss der Nachbar, der den Zutritt verweigert hat, zahlen.
Heckenschnitt und Baugerüste
Wer seine Hecke schneidet und zu diesem Zweck das Grundstück des Nachbarn betreten möchte, muss ebenfalls Zutritt erhalten - es sei denn, der Nachbar hat einen guten Grund, weshalb das gerade nicht geht, zum Beispiel weil er ein Gartenfest feiert.
Ähnlich verhält es sich mit dem Aufbau eines Gerüsts oder eines Baukrans. Wer auf seinem Grundstück nicht genug Platz dafür hat, darf das Gerüst oder den Kran jetzt auch in der Einfahrt des Nachbarn aufbauen lassen. Aber auch da gilt: Der Nachbar kann sich weigern, wenn er legitime Gründe hat, zum Beispiel wenn er seine Einfahrt selber braucht oder sie freihalten will, weil er ein Festzelt im Garten aufbauen möchte für eine Kinderkommunion.
Nachbarschaftsstreit
Der flämische Friedensrichter Eric Dierickx geht davon aus, dass es nicht mehr Konflikte geben wird. Wer Stress mit den Nachbarn suche, der werde ihn finden. Aber die Privatsphäre des anderen müsse immer respektiert werden, daran ändere sich nichts.
Der Friedensrichter rät davon ab, sich von der Reform inspirieren zu lassen, wie man den ungeliebten Nachbarn noch ärgern kann. Das könnte schnell zu Sanktionen führen.
jp/km
Was ist denn juristisch ein sogenanntes « Güterrecht » ? - Im Grunde kann jetzt jeder X-Beliebige jederzeit ein Privatgrundstück betreten, über Mauern und Zäune klettern und somit in Ruhe Häuser auskundschaften!
Und wenn er erwischt wird sucht er eben seinen Ball, Hund oder seine Katze...??? Darf jetzt jeder seinen Hund in fremden Gärten laufen und schnuppern lassen ... ein Hund kann ja nicht lesen???. Es gibt auch Menschen, die sich vor Hunden fürchten. Müssen diese nun auch fremde Hunde auf ihrem Privatgrundstück ertragen?
Per Gesetz Baugerüste aufzuzwingen , inklusive fremde Bauarbeiter und Schmutz, ist etwas diktatorisch. Dies sollte auch nur möglich sein, wenn der Bauherr für jeden Schaden voll haftet und auch zeitnah entschädigt, falls nötig.