Seit der Wiedereröffnung am 9. Juni sind Cafés, Restaurants und Fitness-Studios verpflichtet, ein für die Kunden sichtbares CO2-Messgerät anzubringen.
Der Konzertierungsausschuss hat am Montag diese Pflicht erweitert. In Zukunft müssen auch Sportinfrastrukturen, Pflegeeinrichtungen und Veranstaltungsorte ein solches Messgerät vorweisen.
Ist die Lufterneuerung nicht ausreichend, müssen die Horeca-Betriebe in Ventilation und Luftreinigungssysteme investieren. Andernfalls drohen Bußgelder.
Eine hohe CO2-Konzentration ist nicht gleichbedeutend mit Ansteckungsgefahr. Dafür müssen auch infizierte Personen anwesend sein. Laut Experten sind schlecht belüftete Räume aber ein Paradies für das Coronavirus und andere Krankheiten.
belga/vk