Der Student an der Katholischen Universität Löwen war 2018 nach einer Studententaufe gestorben. Die Ratskammer von Hasselt muss jetzt entscheiden, wer von den 18 Mitgliedern der Studentenvereinigung Reuzegom vor dem Strafgericht erscheinen muss.
Die Verteidigung eines Angeklagten hatte erklärt, die Vorsitzende der Ratskammer sei parteilich gewesen und hatte einen Befangenheitsantrag gestellt. Der Antwerpener Appellationshof hat diesen jetzt abgelehnt. Die Vorsitzende hätte nichts falsch gemacht und nichts deute darauf hin, dass sie voreingenommen oder parteilich gewesen sei.
Der Anwalt hat jetzt 15 Tage Zeit, dagegen vor dem Kassationshof in Berufung zu gehen. Bis dahin kann der Prozess nicht weitergehen.
belga/vk