Wer ein Kind oder einen Partner verliert, hat künftig Anrecht auf drei Tage zwischen dem Todesfall und der Beisetzung sowie auf sieben weitere Tage.
Angehörige dürfen den Zeitpunkt des übrigen Trauerurlaubs auswählen.
belga/cd
Der Trauerurlaub wird künftig zehn statt drei Tage betragen. Die Kammer gab am Donnerstag einstimmig grünes Licht für den Gesetzentwurf.
Wer ein Kind oder einen Partner verliert, hat künftig Anrecht auf drei Tage zwischen dem Todesfall und der Beisetzung sowie auf sieben weitere Tage.
Angehörige dürfen den Zeitpunkt des übrigen Trauerurlaubs auswählen.
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