Der Text ist zur Beurteilung an den Staatsrat weitergeleitet worden. Er entspricht den Beschlüssen des letzten Konzertierungsausschusses.
In dem Text steht auch, dass private Gartenfeste mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt sind. Dabei gelten dieselben Regeln wie im Horeca-Bereich, also unter anderem 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen. Die Gartenfeste müssen um 23:30 Uhr beendet werden. Nightshops dürfen bis 23:30 geöffnet bleiben.
Nachts gilt ab dem 9. Juni ein Versammlungsverbot für mehr als vier Menschen, zurzeit sind es noch drei Personen. Für Familien und Kinder gelten Ausnahmen.
vrt/est