So dürfen Privathaushalte wieder zwei Personen gleichzeitig zu Hause empfangen - Kinder unter zwölf Jahren nicht mitgezählt. Voraussetzung ist, dass die zwei Personen aus demselben Haushalt stammen.
Wer sich draußen treffen möchte, kann dies in einer Gruppe von maximal zehn Personen tun. Diese Regelung gilt schon seit Montag, dem 26. April.
Ab Samstag gelten auch Lockerungen für den Kultur- und Eventsektor: So dürfen Veranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Personen stattfinden.
Sportvereine dürfen Gruppentrainings draußen organisieren. Dies mit maximal 25 Personen. Für das Training im Innenbereich ändert sich nichts.
Flohmärkte mit professionellen Händlern sind wieder erlaubt.
Die Außenbereiche von Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen.
Ab Montag dürfen alle Schüler wieder in den vollständigen Präsenzunterricht zurückkehren.
belga/dop