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Theo Francken aus Kammerausschüssen mit Geheimhaltungspflicht ausgeschlossen

07.05.202106:58
  • Kammer
Theo Francken
Theo Francken (Archivbild: Dirk Waem/Belga)

N-VA-Kammermitglied Theo Francken darf für den Rest der aktuellen Sitzungsperiode nicht mehr an Kammerausschüssen mit Geheimhaltungspflicht teilnehmen. Diese Entscheidung der Kammer hat deren Vorsitzende Eliane Tillieux (PS) mitgeteilt. Hintergrund ist, dass Francken nach einer geheimen Sitzung sensible Informationen auf Twitter verbreitet hatte. Seine parlamentarische Aufwandsentschädigung wird außerdem für drei Monate um 20 Prozent gekürzt.

Konkret geht es um eine Twittermitteilung, die Francken am 17. März über den Kurznachrichtendienst verbreitet hatte. Davor hatte er an einer Sitzung des Kammerausschusses zu Auslandsmissionen teilgenommen, die hinter verschlossenen Türen stattgefunden hatte.

Bei dieser Sitzung war auch Verteidigungsministerin Ludivine Dedonder (PS) zu Wort gekommen. Unter Berufung auf Dedonder verkündete Francken nach der Sitzung auf Twitter, dass Belgien 2021 nicht militärisch an einer französischen Operation gegen Dschihadisten in der Sahelzone in Afrika teilnehmen werde.

Das wertete Verteidigungsministerin Dedonder als Verletzung der Geheimhaltungspflicht, die für solche Ausschüsse im Reglement der Kammer vorgeschrieben ist. Sie verwies auf diplomatische Folgen, weil Frankreich noch nicht über diese belgische Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden war. Auch der Kammerausschuss und Kammerpräsidentin Tillieux sahen nach Anhörungen Franckens eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht.

Francken selbst leugnet weiter, geheime militärische Informationen verbreitet zu haben. Er wirft der PS-Verteidigungsministerin politische Motive vor. Die Mehrheitsparteien nutzten jede Gelegenheit, um ihm und der N-VA zu schaden, seine jetzige Bestrafung sei aber der Gipfel, so Francken.

Boris Schmidt

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