Das war bei anderen ministeriellen Corona-Beschlüssen in der Vergangenheit unterblieben. Der Grund: die kurze Frist vor der notwendigen Veröffentlichung im Staatsblatt. Da die nächsten Beschlüsse aber erst am 26. April in Kraft treten sollen, sei dieses Mal ausreichend Zeit, um den Staatsrat zu befragen, heißt es.
Der entsprechende ministerielle Beschluss, über den sich der Staatsrat jetzt beugen soll, enthält die Entscheidungen, auf die sich die Vertreter der verschiedenen Ebenen des Landes am vergangenen Mittwoch geeinigt hatten. Diese sollen Anfang nächster Woche in Kraft treten. Das markiert dann auch das offizielle Ende der sogenannten "Osterpause", also der vierwöchigen Periode mit verschärften Einschränkungen, die wegen der Verschlechterung der epidemiologischen Situation verhängt worden war.
Der Staatsrat soll jetzt innerhalb von fünf bis acht Tagen eine Stellungnahme im Dringlichkeitsverfahren verfassen. Danach soll der ministerielle Beschluss im Staatsblatt veröffentlicht werden. Damit sollen dann die nicht-medizinischen Kontaktberufe wieder Kunden empfangen dürfen. Außerdem soll Einkaufen in den sogenannten nicht-unentbehrlichen Geschäften wieder ohne vorherige Terminabsprache möglich sein. Hinzu kommt eine Erhöhung der Höchstzahl an erlaubten Kontakten bei einem Aufenthalt im Freien auf zehn Personen.
Die anderen geltenden Corona-Schutzmaßregeln sollen hingegen bis zum 31. Mai verlängert werden. Darunter fällt unter anderem die Pflicht, weiter - wo es möglich ist - von zu Hause aus zu arbeiten.
Boris Schmidt