Es geht nicht um die Maßnahmen an sich, sondern um den rechtlichen Rahmen. Die Menschenrechtsliga war vor Gericht gezogen, weil es keine parlamentarische Debatte gegeben hatte. Die Regierung hat 30 Tage Zeit, den Rechtsrahmen zu korrigieren.
Sie habe sofort beschlossen, beim zuständigen Appellationshof in Brüssel Berufung einzulegen, sagte Innenministerin Annelies Verlinden in der Kammer. Und sie versuchte auch gleich die einstweilige Verfügung des Brüsseler Erstinstanzgerichtes zu relativieren: Sie könne nur feststellen, dass der Staatsrat, also das höchste Verwaltungsgericht des Landes, und auch diverse Straf- und Zivilgerichte zuvor schon zu dem Schluss gekommen waren, dass die derzeitige Rechtsgrundlage ausreiche.
Genau das hatte das Erstinstanzgericht in Brüssel infrage gestellt. In einer einstweiligen Verfügung heißt es, dass die Gesetze, auf die sich die Regierungen berufe, nicht auf die Corona-Krise anwendbar seien. Entsprechend beruhten die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen nicht auf einer ausreichend soliden rechtlichen Grundlage.
Gegen diese Entscheidung legt Annelies Verlinden jetzt also Berufung ein. Ganz davon abgesehen wolle sie aber noch einmal daran erinnern, dass die derzeit geltenden Maßnahmen so oder so nicht außer Kraft gesetzt würden. Die Regeln müssten natürlich weiter befolgt werden.
rp/est