16 Kommentare

  1. Illegal? Wird es dann legal werden, rücksichtslos zu sein und andere anzustecken? Ich lasse mich überraschen.

  2. Die sollten zuerst mal aufhören, die Menschen mit Zahlentricksereien zu belügen.
    Kann man auch dagegen juristisch vorgehen?

  3. Kein Grund zur Hysterie. Es wird einfach nur eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Höhe der Sanktionen, auch noch gedeckelt, ist allerdings ein Witz für einen Staat. Erstaunlich genug, dass das Fehlen eines passenden Gesetzes erst nach einem Jahr bemerkt wurde.

  4. Der oberste Foederalgericht ist schon zu letzt sehr negativ aufgefallen.

    Das jetzige Urteil der Foederalbeamten aus der zweifelhaften Brüsseler Justiz dürfte Wasser auf die Mühlen aller Rechtsextremistischen Kräfte im Land werden.

    Ich hoffe die Regierung De Croo verliert nicht die Courage sondern wird Rechtsmittel gegen diese Beamten einlegen, denen die Sicherheit der Menschen anscheinend nur von untergeordnetem Interesse ist.

  5. Das ist mal wieder eine "histoire belge". Und dann ausgerechnet einen Tag vor dem 1. April. Da kann man nicht mehr lachen, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln und sich fragen, von was für Leuten man regiert wird. Die kriegen Erlasse und Verordnungen im Hauruckverfahren fertig aber kein Gesetz. Für die internationale Glaubwürdigkeit Belgiens ist das nicht gut. In der jetzigen Situation kann Belgien schlecht anderen Ländern Vorhaltungen bezüglich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit machen.

  6. Der Herr Drescher, keine Ahnung von der belgischen Justizstruktur, aber davon ganz viel.

    Die Justiz ist in Belgien nicht regionalisiert, es gibt also kein "oberstes Foederalgericht" (Bundesgerichtshof), sondern einen Kassationshof, einen Verfassungsgerichtshof und den Staatsrat als oberste Instanzen.

    Keine davon hat hier geurteilt, sondern nur ein Richter des Brüsseler Gerichtes Erster Instanz in einem Eilverfahren ("juge des référés"). Es wird auch kein "Urteil" ("jugement") gefällt, sondern nur eine "einstweilige Verfügung" ("ordonnance en référé") mit vorläufigem Charakter bis zur Grundsatzentscheidung in einem normalen Verfahren vor einer normalen Kammer ("juge du fond").

    "...denen die Sicherheit der Menschen anscheinend nur von untergeordnetem Interesse ist."
    Ein Richter hat die Aufgabe, Recht zu sprechen und nicht, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Dafür sind andere zuständig.

    Richter sind auch keine weisungsgebundenen "Beamten".

    Keine Sorge übrigens, Rechtsmittel hat die Regierung bereits angekündigt.

  7. Danke für Ihre Schulstunde in Sachen Justiz, Herr Schleck.

    Nur ist es leider so, dass ich als normalsterblicher Bürger unserer DG nicht alle Institutionen jenseits vom Eupener Friedensgericht kenne, abgesehen von Dingen wie Staatsrat, Appellationshof und Kassationshof. Oder müssen wir das wirklich alles wissen was Sie wissen?

    Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dass es sich lediglich um irgend so einen Dorfrichter aus dem Busch handelt brauchen wir vermutlich eh nicht in Panik zu verfallen.

    Von Herrn De Croe und seinen Mitarbeitern dürften solche Beamten wohl wirklich nicht allzu ernst genommen werden.

    Was die Regierung De Croe dennoch daraus lernen kann ist ein echtes Pandemie-Gesetz vorzubereiten, damit solch ein Zirkus nicht wieder passiert.

  8. Nein, Herr Drescher, nicht jeder muss ein Spezialist in Verfassungs- und Prozessrecht sein. Das bin ich auch nicht.

    Wer allerdings hier aus der Hüfte heraus Kommentare abgibt, sollte sich dennoch bemühen, bei den Fakten zu bleiben. Tut er das nicht, muss er sich gefallen lassen, berichtigt zu werden.

    Nein, es war kein "Dorfrichter aus dem Busch", sondern ein Richter am Brüsseler Gericht Erster Instanz, der in einem Eilverfahren eine vorläufige Entscheidung getroffen hat, nicht mehr und nicht weniger.

    Übrigens haben Urteile im belgischen Rechtswesen, anders als im angelsächsischen, keine Präzedenzwirkung, d.h. ein anderes Gericht kann durchaus zu einer anderen Entscheidung kommen, was der Staatsrat auch kürzlich noch getan hat in Sachen Verbot von Auslandsreisen.

    Kleines Detail: Das Zwangsgeld wurde vom Richter auf maximal 200.000 € beschränkt. Ein lächerlicher Betrag...

    Man muss allerdings feststellen, dass die Diskussion nicht neu ist. Die Regierung wäre gut beraten gewesen, beizeiten für eine solide gesetzliche Grundlage zu sorgen.

  9. "Die Regierung wäre gut beraten gewesen, beizeiten für eine solide gesetzliche Grundlage zu sorgen."

    Das entspricht auch meiner Einschätzung, weil sonst jeder kommen kann um Chaos zu machen.

    Mit der Präzedenzwirkung wusste ich auch nicht. Das zeigt aber, dass eine solche EU, wo jedes Land nach Lust und Laune machen kann was es will, ein total gescheitertes Europa ist. Sämtliche Dinge wie Asylrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Justitzwesen und Krisenmanagemant sind auf Europäischer Ebene zu harmonisieren damit jedes Volk gleichberechtigt ist mit den selben Rechten und Pflichten ohne Racial Profiling oder andere Art von Diskriminierung und Ausnutzung.