Zusammenkünfte von mehr als vier Personen sind untersagt, Kinder bis zwölf werden hierbei allerdings nicht mitgezählt.
Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken dürfen weiterhin öffnen. Alle anderen Geschäfte dürfen ihre Kunden nur mit einem Bestell-und-Abhol-System oder nach Terminabsprache bedienen.
Telearbeit ist weiterhin verpflichtend, wo es geht. Firmen und Betriebe müssen angeben, welche Arbeiten nicht aus dem Homeoffice ausgeübt werden können.
Die Maßnahmen gelten bis zum 25. April. Das Verbot touristischer Auslandsreisen endet wie angekündigt nach den Osterferien.
schb/sh