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Ministerieller Beschluss zu verschärften Coronavirus-Schutzmaßnahmen veröffentlicht

26.03.202119:06
  • Coronavirus
Geschlossenes Geschäft
Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga

Im Staatsblatt ist der ministerielle Beschluss mit den verschärften Coronavirus-Maßnahmen veröffentlicht worden. Das hat das Kabinett der föderalen Innenministerin Annelies Verlinden (CD&V) mitgeteilt. Der Beschluss tritt um Mitternacht in Kraft. Sie sollen im Allgemeinen bis zum 25. April gelten.

Die strengeren Corona-Regeln betreffen verschiedene Bereiche. Die Hoffnung ist, dass in den kommenden knapp vier Wochen so eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden kann - und damit vor allem eine Überlastung des Gesundheitssystems.

Zusammenkünfte von mehr als vier Personen sind untersagt, Kinder unter 13 Jahren werden hierbei allerdings nicht mitgezählt. Die nicht-medizinischen Kontaktberufe wie etwa Friseure und andere Schönheitsspezialisten müssen wieder schließen.

Die sogenannten nicht-unentbehrlichen Geschäfte und Dienstleister dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten, allerdings nur mit einem Bestell- und-Abhol-System oder mit einem System zur Terminabsprache für das Einkaufen unter bestimmten Bedingungen. Essenzielle Geschäfte wie etwa für Lebensmittel oder Apotheken und diverse andere sind nicht betroffen.

Im ministeriellen Beschluss ist auch die Verpflichtung zur Telearbeit aufgeführt. Firmen und Betriebe müssen die Funktionen und Tätigkeiten deklarieren, die nicht aus dem Homeoffice ausgeübt werden können. Demonstrationen in der Öffentlichkeit bleiben erlaubt, müssen aber statisch bleiben und es dürfen nicht mehr als 50 Personen daran teilnehmen.

Außerdem werden zwischen dem 3. und dem 18. April und am 24. und 25. April die Passagierkapazitäten der Züge beschränkt, um die Einhaltung der sanitären Schutzmaßregeln gewährleisten zu können.

Einzige Ausnahme ist das Verbot nicht-notwendiger Reisen ins Ausland, das bereits am 18. April ausläuft.

Boris Schmidt

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