Auch im eigenen Garten darf man mit bis zu zehn Menschen zusammensitzen. Die Besucher dürfen dabei wieder das Haus betreten, um in den Garten zu gelangen.
Bei Begräbnissen sind bis zu 50 Menschen zugelassen.
Kindern und Jugendlichen bis 12 sind ab sofort Außenaktivitäten mit bis zu 25 Personen erlaubt. Drinnen gilt für Kinder und Jugendliche bis 13 eine Obergrenze von zehn Personen.
Bei allen Lockerungen gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht.
"Draußen, draußen, draußen" - Konzertierungsausschuss lockert erst einmal das Leben im Freien
vrt/sh
Man kann ja viel über Lockerung lesen.
Aber man hört nichts von den Dauercampern. Ab wann darf ich wieder auf meinen Platz in Belgien?
Wäre schön, wenn auch an diese Gruppe gedacht wird.