Im Zentrum des Projektentwurfs stehen Daten, die vom Föderalstaat aus den sogenannten Reiserückkehrformularen erhoben werden, auch bekannt als "Passenger locator forms", kurz PLF. Die sollen in begrenztem Umfang an die Teilstaaten gehen können. Die wiederum sollen - nach den geltenden Vorschriften der Teilstaaten - diese Daten an die zuständigen lokalen Behörden und Polizeizonen weitergeben können, etwa, wenn der Verdacht besteht, dass die Menschen sich nicht an die verpflichtende Coronavirus-Quarantäne halten.
Außerdem sollen die notwendigen Daten aus den Reiserückkehrformularen auch täglich in eine Datenbank eingepflegt werden, um sicherzustellen, dass sich Einreisende aus Corona-Hochrisikogebieten, den sogenannten "roten" Zonen, auch wirklich wie vorgeschrieben bei ihrer Ankunft testen lassen.
Eine rechtliche Analyse war aber zu dem Schluss gekommen, dass der aktuelle Rahmen diesen Datentransfer nicht erlaubt, deswegen der Entwurf für ein neues Kooperationsabkommen, das der Konzertierungsausschuss billigen musste. Der nächste Schritt ist nun die Vorlage des Entwurfs beim Staatsrat, der Datenschutzbehörde und auch beim Organ für die Kontrolle der polizeilichen Informationen.
Boris Schmidt