Wenn am 22. Februar keine Finanzmittel zur Verfügung stünden, um die Aktivitäten des Unternehmens aufrechtzuerhalten, könne dieses den Konkurs beantragen.
Wie Test-Achats in einer Mitteilung erklärt, seien Personen, die eine Reise gebucht hätten oder über einen Corona-Voucher verfügten, im Konkursfall abgesichert. Es handele sich dabei um Gutscheine, die zwischen dem 20. März und 19. Juni 2020 ausgestellt wurden.
Gutscheine, die außerhalb dieser Daten ausgestellt wurden, seien nicht abgedeckt. Daher liefen diese Verbraucher Gefahr, ihr Geld zu verlieren. Um dies zu vermeiden, sollten diese Gutscheine nun in Buchungen umgewandelt werden.
belga/cd