Mit der Maßnahme will der föderale Finanzminister den schnellen und effizienten Start der Arbeit der Impfzentren unterstützen. Und deswegen gelte die bereits vor einigen Wochen angekündigte Mehrwertsteuerbefreiung für Impfstoffe eben auch für die Dienstleistungen, die eng mit dem Impfen zusammenhängen würden, stellte Van Peteghem klar.
Die Mehrwertsteuerbefreiung soll für das in den Impfzentren zur Unterstützung eingesetzte medizinische, paramedizinische und pharmazeutisch geschulte Personal gelten. Und auch für das Personal, das Städte, Gemeinden und Sozialämter den sogenannten Gesundheitszonen der "ersten Linie" für die Einrichtung, Organisation und die Arbeit der Impfzentren in ihrem jeweiligen Bereich zur Verfügung stellen.
Die Impfzentren spielten eine entscheidende Rolle beim Kampf gegen das Virus. Und das sei ein Kampf, den man nur gewinnen könne, wenn man zusammenarbeite, betonte Van Peteghem in einem Pressekommuniqué. Und durch die Mehrwertsteuerbefreiung täten er und der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen alles dafür, damit die breite Impfkampagne möglichst rasch beginnen könne.
Für die vielen freiwilligen Helfer suchen die für Finanzen, Arbeit und Volksgesundheit zuständigen Kabinette derweil noch nach einer Lösung. Ziel ist, dass die Freiwilligen mehr Tage in den Impfzentren aus- beziehungsweise mithelfen können, ohne steuerlich belastet zu werden.
Boris Schmidt