Entweder zum Fußballclub oder zum Musikunterricht oder zu den Pfadfindern - aber nicht alles zusammen. Und in allen Fällen muss die Gruppe der Teilnehmer auf zehn Personen begrenzt sein. So könnte man die neuen Maßnahmen praktisch zusammenfassen. Die gute Neuigkeit ist, dass insbesondere Aktivitäten in Innenräumen nicht verboten werden. Wobei dringend empfohlen wird, so viel wie möglich draußen zu organisieren. Das alles gilt also für Kinder unter 12.
Jugendliche zwischen 12 und 18 bekommen ihrerseits eine Perspektive: Für sie werden außerschulische Aktivitäten überhaupt erst wieder möglich; zum ersten Mal seit doch längerer Zeit. Grundvoraussetzung ist aber, dass diese Aktivitäten draußen stattfinden. Und auch hier gilt die Begrenzung der Gruppen auf zehn Personen.
Sportwettkämpfe bleiben aber verboten, und das für alle Altersgruppen.
Die neuen Maßnahmen waren nötig geworden, nachdem die Zahl der Neuinfektionen auch bei Kindern und Jugendlichen auffallend zugenommen hat.
Das Abkommen, das die Minister für Jugend, Kultur und Sport der drei Gemeinschaften des Landes ausgehandelt haben, muss jetzt noch dem Konzertierungsausschuss zur Billigung unterbreitet werden. Das wird womöglich schon am Donnerstag erfolgen...
Roger Pint
Na toll, wie soll den in Zukunft ein Mannschaftstraining im Fussball z.B. stattfinden wenn die Mannschaft aus 15 Spieler besteht ?