Sie bestätigte damit ein Urteil der Ratskammer, die im vergangenen Sommer entschieden hatte, dass der europäische Haftbefehl gegen Puig nicht ausgeführt wird. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Anklagekammer folgte nun aber der Argumentation der Verteidigung. Die spanische Behörde, die den europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, sei dazu nicht befugt gewesen, lautet das Urteil.
Seit Ende 2017 hält sich der frühere katalanische Minister Puig wie auch der frühere Ministerpräsident Carles Puigdemont und ein weiterer ehemaliger Minister, Toni Comin, in Belgien auf. Sie hatten ein Unabhängigkeitsreferendum abgehalten, was von der spanischen Regierung verboten worden war. Deshalb wird ihnen unter anderem Anstiftung zum Aufruhr vorgeworfen.
belga/km