Insgesamt trafen die Beamten dort 77 Gläubige an, darunter 47 Erwachsene und 30 Kinder. Religiöse Feiern sind aber wegen der Corona-Pandemie auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Nach Ansicht des jüdischen Forums liegt aber kein Verstoß gegen die Corona-Auflagen vor. Es habe sich nicht um einen gemeinschaftlichen Gottesdienst gehandelt, weil die Gläubigen zum individuellen Gebet in die Synagoge gekommen waren. Zudem seien die Gläubigen auf drei sehr große Räume verteilt gewesen.
Das Innenministerium erkennt diese Auslegung nicht an: Maximal 15 Menschen sind in einem Gebetsraum erlaubt, lautet die Auflage. Gegen die Erwachsenen wurden Bußgelder verhängt.
vrt/sh