Der Bogen reicht von Spucken bis zur Missachtung der nächtlichen Ausgangssperre. Gut die Hälfte der Bußgelder wurde bereits bezahlt, in vielen anderen Fällen läuft die Zahlungsfrist noch. In 23.000 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Etwa 15.000 Personen mussten sich bisher vor einem Richter einfinden, weil sie sich geweigert haben, das Bußgeld zu bezahlen. Wer bei einer Lockdown-Party erwischt wird oder zum wiederholten Mal wegen Verstößen auffällt, auf den wartet gleich ein Gerichtsverfahren.
Die Staatsanwaltschaften behandeln Verfahren wegen Corona-Verstößen vorrangig. Daher ist in gut der Hälfte der Fälle mittlerweile das Urteil gesprochen worden.
vrt/sh