Schon ab kommenden Montag, dem 21. Dezember gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten grundsätzlich eine siebentägige Quarantänepflicht. Erst am Ende der Quarantäne wird ein Coronatest gemacht.
Ausnahmen von der Quarantäne sind aber unter Umständen möglich. Entscheidend dafür ist der Selbstevaluierungstest im Reiserückkehrformular. Ergibt sich aus den Antworten kein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion, kann auf die Quarantäne verzichtet werden. Allerdings erfolgt die Risikobewertung nach strengen Kriterien.
Auch ausländische Arbeitnehmer, die zu einem Besuch in ihrem Heimatland waren, fallen unter diese Regelung.
Ab dem 25. Dezember müssen Touristen, die in Belgien Urlaub machen, kurz vor der Reise in ihrem Heimatland einen Corona-Test machen. Ohne negativen Test dürfen sie nicht in Belgien einreisen. Diese Regel gilt bereits in vielen europäischen Ländern.
Ab dem 4. Januar wird zudem eine Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatreisen eingeführt. Geschäftsreisende sollen dann grundsätzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Dazu soll noch ein Standardarbeitgeberattest entwickelt werden.
vrt/sh