Derartige Vorschriften verstießen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Das Dekret sorge für ein Gleichgewicht zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit.
Seit letztem Jahr ist das Schlachten ohne Betäubung in Flandern aus Tierschutzgründen verboten, was auch für religiöse Rituale gilt. Jüdische und muslimische Verbände aus Flandern haben dagegen geklagt. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Gläubige sehen ihre Religionsfreiheit in Gefahr.
Dem Urteil zufolge lässt das EU-Recht zwar im Sinne der Religionsfreiheit die rituelle Schlachtung ohne vorherige Betäubung in Ausnahmefällen zu. Die EU-Staaten könnten aber dennoch selbst eine Verpflichtung zur Betäubung der Tiere vorsehen. Das verhandelte Dekret aus Flandern achte die Religionsfreiheit, da es rituelle Schlachtungen nicht als solche verbiete.
Nicht nur in Flandern, auch in der Wallonie ist es verboten, ohne Betäubung zu schlachten. In der Region Brüssel wird über ein Verbot nachgedacht. Der Brüsseler Tierschutzminister Bernard Clerfayt sagte, das Urteil würde der Debatte neues Leben einhauchen.
dpa/belga/km
Ein sehr gutes Urteil !! Endlich !
Das Urteil ist zu begrüßen. Nur wird es nun zu illegalen Schlachtungen kommen. Und da ist der Tierschutz nicht gewährleistet.
Herr Scholzen. Dann muss es eben mehr kontrolliert werden. Ist doch besser wie Jugendliche zu verhaften, weil sie eine Flasche Bier aus ihrem Kasten getrunken haben.
Wir müssen nicht alle Gebräuche übernehmen.
Demnächst wird dann jeder dieser Gläubigen auf seine 4 Ehefrauen bestehen.
Betonung liegt auf "EU-Staaten KOENNEN".
Merkels BRD-Regierung wird schon dafür sorgen, dass sich alle Schächter in Deutschland ausbreiten und sich dort bezogen auf Frau Leclerc auch direkt vier einheimische Ehefrauen gleich mit besorgen.