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Justizminister Vincent Van Quickenborne begrüßt Einigung der Generalprokuratoren

16.12.202007:25
  • Coronavirus
Polizei löst illegale Party auf
Wie weit darf die Polizei bei illegalen Partys gehen? (Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck, Belga)

Justizminister Vincent Van Quickenborne hat die Einigung der Konferenz der Generalprokuratoren auf neue Regeln in Bezug auf die Ahndung von Corona-Verstößen begrüßt. Die höchsten Vertreter aller Staatsanwaltschaften des Landes hatten sich am Dienstag auf eine einheitliche Marschrichtung verständigt. Demnach werden die Strafen für Teilnehmer und auch Organisatoren sogenannter Lockdown-Partys drastisch verschärft. Auf der anderen Seite werden der Polizei aber auch Leitplanken gesetzt.

Die Justiz will dem Phänomen der Lockdown-Partys definitiv den Kampf ansagen. Bislang sei es so gewesen, dass viele die Geldbußen quasi in Kauf genommen hätten, beklagte auch Justizminister Van Quickenborne. Jetzt werden die Strafen mindestens verdreifacht: Wer an einer Lockdown-Party teilnimmt, dem droht eine Geldbuße von 750 Euro. Für Organisatoren kann das bis 4.000 Euro gehen.

Die Konferenz der Generalprokuratoren hat sich aber auch mit den Methoden beschäftigt, die die Polizei bei der Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Regeln einsetzen kann. Da hatte es zuletzt einen regelrechten Wildwuchs gegeben.

Entschieden wurde zunächst, dass die Ordnungskräfte in diesem speziellen Zusammenhang keine Drohnen einsetzen dürfen, um etwa illegale Zusammenkünfte aufzuspüren. Bei einem flagranten Fall von Missachtung der Regeln darf die Polizei auch nicht gleich eine Wohnung betreten. Das geht nur noch mit dem Einverständnis des Bewohners.

Weigert der sich, dann muss sich die Polizei grünes Licht holen von einem Magistraten. "Das kann innerhalb von weniger als fünf Minuten erfolgen", betonte Justizminister Van Quickenborne. Diese Entscheidung sei in jedem Fall zu begrüßen. Denn, auch für die Polizei gelten Grenzen; wir lebten schließlich in einem demokratischen Rechtsstaat.

Ahndung von Corona-Vergehen: Generalprokuratoren einigen sich auf gemeinsame Marschrichtung

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