Die Justiz will dem Phänomen der Lockdown-Partys definitiv den Kampf ansagen. Bislang sei es so gewesen, dass viele die Geldbußen quasi in Kauf genommen hätten, beklagte auch Justizminister Van Quickenborne. Jetzt werden die Strafen mindestens verdreifacht: Wer an einer Lockdown-Party teilnimmt, dem droht eine Geldbuße von 750 Euro. Für Organisatoren kann das bis 4.000 Euro gehen.
Die Konferenz der Generalprokuratoren hat sich aber auch mit den Methoden beschäftigt, die die Polizei bei der Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Regeln einsetzen kann. Da hatte es zuletzt einen regelrechten Wildwuchs gegeben.
Entschieden wurde zunächst, dass die Ordnungskräfte in diesem speziellen Zusammenhang keine Drohnen einsetzen dürfen, um etwa illegale Zusammenkünfte aufzuspüren. Bei einem flagranten Fall von Missachtung der Regeln darf die Polizei auch nicht gleich eine Wohnung betreten. Das geht nur noch mit dem Einverständnis des Bewohners.
Weigert der sich, dann muss sich die Polizei grünes Licht holen von einem Magistraten. "Das kann innerhalb von weniger als fünf Minuten erfolgen", betonte Justizminister Van Quickenborne. Diese Entscheidung sei in jedem Fall zu begrüßen. Denn, auch für die Polizei gelten Grenzen; wir lebten schließlich in einem demokratischen Rechtsstaat.
Ahndung von Corona-Vergehen: Generalprokuratoren einigen sich auf gemeinsame Marschrichtung