Bei der Ahndung von Verstößen gegen Corona-Regeln herrschte zuletzt ein regelrechter Wildwuchs. Die verschiedenen Polizeizonen schienen sich fast schon gegenseitig überbieten zu wollen, was den Einsatz der entsprechenden polizeilichen Mittel anging.
Justizminister Vincent Van Quickenborne hatte denn auch nachdrücklich Klarheit und ein einheitliches Vorgehen angemahnt. Es ist die Konferenz der Generalprokuratoren, die eben die Prioritäten und auch die allgemeinen Rahmenbedingungen definieren kann.
Das haben die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaften des Landes jetzt also auch getan. Sichtbarste Maßnahme: Der "Kampf" gegen das Phänomen der Lockdown-Partys wird verschärft. Wer bei solchen illegalen Festen anwesend ist, dem droht jetzt eine Geldbuße nicht mehr von 250 sondern von 750 Euro. Für Organisatoren von Lockdown-Partys kann sich die Geldbuße sogar auf bis zu 4.000 Euro belaufen. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen, wodurch sich die potenziellen Strafen noch einmal erhöhen.
In anderen Bereichen wollten die Generalprokuratoren derweil offensichtlich das Bild wieder gerade rücken. Der Einsatz von Drohnen, wie etwa in Genk angedacht, um Verstöße gegen die Corona-Regeln aufzuspüren, dieses Mittel wird untersagt. Auch dürfen Polizisten eine Wohnung im Verdachtsfall und nur betreten, wenn ein Magistrat vorher grünes Licht für die Aktion erteilt hat. In beiden Fällen sei es eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Roger Pint