Im Moment könne man einen regelrechten Wildwuchs beobachten, beklagte Justizminister Vincent Van Quickenborne sinngemäß in der VRT. Eben, wenn es um die Frage geht, wie Verstöße gegen die Corona-Regeln geahndet werden sollen.
Kann die Polizei Drohnen einsetzen, kann sie im Verdachtsfall gar Wohnungen betreten, oder nicht? Je nach Polizeizone gebe es sehr unterschiedliche Ansätze; und manchmal würden da auch gewisse Grenzen überschritten, insbesondere in puncto Verhältnismäßigkeit. Er wolle, dass ein für alle Mal Klarheit geschaffen werde.
Nur wird sich der Justizminister da doch noch ein bisschen gedulden müssen. Zwar haben sich die Generalprokuratoren des Landes zusammengesetzt, um sich auf eine gemeinsame Marschrichtung zu verständigen. Die Magistrate haben erstmal entschieden, nicht zu entscheiden. Hier bedürfe es einer eingehenden Diskussion, eben weil es sich um eine so heikle Materie handele, weil hier Grundrechte tangiert seien.
Die Kernfrage also, grob gerafft: Inwieweit heiligt der Zweck die Mittel? Die Antwort der Generalprokuratoren wird am Dienstag erwartet.
Roger Pint