Von den aktuell geltenden Coronavirus-Schutzmaßregeln ist neben zahlreichen anderen Bereichen auch die Religionsausübung betroffen. Gemeinsame, physische Gottesdienste sind nur bei Hochzeiten und Begräbnissen erlaubt. Und selbst dann nur im engsten Personenkreis. Bei Trauerfeiern dürfen maximal 15 Personen anwesend sein, bei Hochzeiten sogar nur fünf.
Nun mag das manchem gerade angesichts der Vielzahl an Vorgaben nicht unbedingt als die einschneidendste Einschränkung erscheinen. Für manche Menschen ist ihr Glaube aber sehr wichtig.
Je nach Religion gibt es auch spezifische Regeln, die es einzuhalten gilt. Das ist der Punkt, den die Vertreter der jüdischen Gemeinschaft, die deswegen vor den Staatsrat gezogen sind, kritisieren.
Die Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßregeln seien deutlich auf die römisch-katholische Glaubensausübung zugeschnitten worden, beklagte Elke Cloots, die die Kläger vertritt, im Radio Eén. Und dabei würden eben jüdische Gläubige nicht berücksichtigt.
Zustimmung
So müssten etwa bei Hochzeiten nach jüdischem Brauch zehn Männer anwesend sein, damit diese auch gültig seien. Deswegen müssten neue Regelungen ausgearbeitet werden, die alle Gemeinschaften und Glaubensrichtungen berücksichtigten. Wobei die Zeremonien natürlich unter sicheren Bedingungen ablaufen müssten, betonte Cloots.
Zustimmung findet die Entscheidung des Staatsrats auch bei Muslimen, etwa bei diesem Imam aus Lokeren. Viele Gläubige hätten ein Bedürfnis, in Gebetshäusern, zu beten. Das Urteil des Staatsrats begrüßten sie deshalb.
Erfreut zeigte sich auch der N-VA-Kammerabgeordnete Michael Freilich. Es gebe in Belgien vier fundamentale Freiheiten. Und dazu gehöre eben auch das wichtige Recht, Gottesdienste frei ausüben zu können. Deshalb habe der Staatsrat für ihn auch gar nicht anders entscheiden können. Schließlich sei diese Freiheit im europäischen Vertrag über die Menschenrechte und auch in der belgischen Verfassung festgeschrieben, erklärte Freilich. Was der Staatsrat im Prinzip sage, sei, dass der Staat nicht die Gottesdienste generell untersagen könne.
Gerade, wenn inzwischen sogar die nicht-unentbehrlichen Geschäfte wieder hätten öffnen dürfen und die Menschen sogar Schwimmen und in die Museen gehen dürften. Die Richter hätten das Recht auf Ausübung des Gottesdienstes, selbst in gemeinschaftlicher Form, als Kernwert anerkannt.
Auch der CD&V-Vorsitzende Joachim Coens begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass die Wichtigkeit dieser Anliegen der Menschen in diesen dunklen Zeiten betont würden, reagierte er.
Klagen gegen andere Beschränkungen
Weit weniger begeistert zeigte sich allerdings der Chef der flämischen Liberalen Egbert Lachaert. Er respektiere als Politiker natürlich den Staatsrat und dessen Entscheidungen. Aber dennoch finde er das Urteil auffällig: Sei es doch das erste Mal, dass der Staatsrat eine Corona-Schutzmaßnahme gekippt habe und das obwohl es schon verschiedene andere Klagen wegen der Beschränkungen gegeben hatte, bei denen auch Grundrechte gegeneinander hätten abgewogen werden müssen.
So hätte der Staatsrat Klagen von Händlern, Horeca-Betreibern und aus den Kontaktberufen zurückgewiesen. Auch bei Beschwerden über die Ausgangssperre sei er nicht tätig geworden, obwohl hier seiner Meinung nach viel drastischere Einschränkungen des Lebens der Menschen als bei den Gottesdiensten vorgelegen hätten, so Lachaert.
Mit der Begründung, dass die Volksgesundheit in diesen Fällen eine höhere Priorität genieße. Warum das ausgerechnet jetzt nicht so sein solle, könnten die Menschen vielleicht nur bedingt nachvollziehen. Angesichts der aktuellen Situation müsse man doch nicht in Gruppen zusammenkommen und so möglicherweise für eine noch schlechtere Lage im Januar sorgen, kritisierte Lachaert.
Das könne anderen Menschen, die unter den Corona-Einschränkungen litten, doch sauer aufstoßen. Lachaert verstehe, dass in konkreten Fällen wie den jüdischen Hochzeiten eine Lösung gefunden werden müsse. Was man aber auf gar keinen Fall wollen könne, seien Massen-Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So etwas wäre schlicht unverantwortlich.
Was das Argument der mentalen Gesundheit angeht, da könnten Menschen laut Lachaert dann ja alles Mögliche einfordern. Man müsse auf vieles verzichten und als Gemeinschaft solidarisch mit den Einschränkungen umgehen.
Van Quickeborne sucht mit religiösen Gemeinschaften nach Kompromiss für Gottesdienste
Boris Schmidt
Dass die Aufhebung des Gottesdienstverbotes bei einigen Stirnrunzeln bis hin zu Kopfschütteln hervorruft, kann ich nachvollziehen.
Gerade im Hinblick auf das Weihnachtsfest und die noch immer existierende Regelung, auch während der Feiertage nur eine einzige Person empfangen zu dürfen, bin ich jedoch durchaus in der Lage, der Entscheidung einiges abzugewinnen.
Um volle Gotteshäuser zu vermeiden, wäre es denkbar, an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag anstelle nur eines einzigen, gleich mehrere Gottesdienste à 45 Minuten anzubieten, bei denen eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.
Darüber hinaus sollten jene per YouTube übertragen werden, damit auch Angehörige von Risikogruppen die Möglichkeit haben, wenigstens virtuell den Feiern beizuwohnen.
Dieses Jahr ist halt vieles anders als sonst; im kommenden, wenn es einen Impfstoff gibt, wird die Lage hoffentlich besser aussehen.
Eine mutige, aber richtige Entscheidung für die Freiheit weniger und gegen die Hysterie vieler.
Eine klare Fehlentscheidung.
Da drängen sich Fragen auf.
Warum haben auch Juden und Muslime geklagt? Warum wollen die das zu Weihnachten die Kirchen voll sind, die feiern Weihnachten doch gar nicht.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Mir fällt da ein altes Kirchenlied ein: "Näher mein Gott zu Dir". Das bekommt plötzlich eine ganz neue Bedeutung.
Edmund Gebers: Bei diesen ganzen Coronaleugnern mit ihren wilden Theorien
(milde ausgedrückt) fällt mir Katja Ebstein ein: "Wunder gibt es immer wieder,heute oder Morgen können sie geschehen" !
Der Politik in Bruessel kann ich nur mit J.S.Bach antworten:
"Wachet auf ruft uns die Stimme!" , mögliche Lockerungen in dieser Situation bedeutet sehenden Auges " die Coronasterbezahlen in neue Höhen zu treiben.
Siehe Deutschland 590 Tote an nur einem Tag ! In Kirchen geht es um Glauben und sind ganz sicher nicht die Heilsbringer bei einer Coronainfektion sondern höchstens ein Verbreitungsmechanismus .