Das geht nach Angaben der Zeitung L'Echo aus einer Vergleichsstudie über das Recht auf Sozialhilfe hervor. Die Studie wird von der Universität Lüttich geleitet. Daran nehmen annähernd 100 europäische Wissenschaftler teil.
So könne in Belgien, wie beispielsweise auch in Frankreich oder Irland, die Abhängigkeit von der Sozialhilfe sich negativ auf die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigungen oder Familienzusammenführungen auswirken.
In Belgien werde die Aufenthaltsgenehmigung zum Beispiel nicht erneuert, wenn die betroffenen europäischen Bürger bis zu zwei Jahre lang Gelder vom ÖSHZ erhielten.
belga/cd