Mit dem Lockdown könnten Mahlzeit- und Ökoschecks oder andere Konsumgutscheine kaum genutzt werden. Deshalb schlägt der Nationale Arbeitsrat je nach Art des Schecks eine Verlängerung von sechs Monaten bis zu einem Jahr ab Verfalldatum vor.
Die Föderalregierung muss jetzt über diesen Vorschlag beraten.
belga/vk