Die Anklage für die beiden irakischen mutmaßlichen Schleuser lautet auf schweren Eingriff in den Straßenverkehr mit Todesfolge und bewaffneten Widerstand. Der Prokurator des Königs, Christian Henry, begründete seine hohe Strafforderung damit, dass der Fahrer ein Wiederholungstäter sei. Und der eigentliche Kopf des Menschenschmuggels habe ihn während der 37-minütigen Verfolgungsjagd angespornt und ihm befohlen, nicht anzuhalten.
Für den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Polizisten, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, fordert die Staatsanwaltschaft ein Jahr Haft mit Strafaufschub. Generalanwältin Ingrid Godard warf dem Polizisten vor, trotz gegenteiliger Beteuerungen, sehr wohl gewusst zu haben, dass sich an Bord des Lieferwagens Migranten und darunter auch Kinder befunden hätten. Aber auch wenn der Schuss auf ein fahrendes Fahrzeug nicht angebracht gewesen sei, könne man nicht von Vorsatz ausgehen.
Der Anwalt des Polizisten, Laurent Kennes, findet die Anklage aber nicht gerechtfertigt. Hier würden Beamte über eine Situation urteilen, die sie nicht aus eigener Anschauung kennen würden.
Thomas Gillis, der Anwalt der beiden, zeigte sich schockiert, gerade angesichts der Strafforderung für den Polizisten.
Am Dienstag hatten auch Mawdas Eltern vor Gericht ausgesagt. Sie erklärten, dass sie von der Polizei unmenschlich behandelt worden seien. Mawdas Mutter fragte den angeklagten Polizisten, wie er auf einen Lieferwagen schießen konnte, von dem er wusste, dass darin Menschen saßen. Sie erzählte auch, dass man sie an den Haaren aus dem Krankenwagen geschleift hätte, als sie mit ihrer Tochter ins Krankenhaus fahren wollte.
Der Vater sagte aus, er habe seine tote Tochter erst zwei Tage später sehen dürfen, nachdem eine Autopsie durchgeführt worden war. Die ganze Familie sei traumatisiert, so Mawdas Vater.
Bei dem Prozess vor dem Strafgericht in Mons geht es um den Tod des kurdischen Mädchens Mawda vor zweieinhalb Jahren. Die damals Zweijährige war bei einer Verfolgungsjagd zwischen einem Lieferwagen mit Migranten und der Polizei auf der E42 ums Leben gekommen. Sie war von einer Polizeikugel tödlich getroffen worden.
Die Urteile sollen am Dienstag im Laufe des Abends fallen.
vrt/rtbf/vk/bs
Ermutigend, dass die Staatsanwaltschaft die Schlepper als wahre Verantwortliche dieses Dramas identifiziert hat!
Auch der dreisteste Schleuser sollte wissen, dass den Anweisungen der Polizei zu folgen ist. Leid tun mir der Polizist und dessen Familie, die ein Leben lang darunter leiden werden, dass der Beamte seinen Job gemacht hat.