Damit soll die Zahl der Fälle reduziert werden, die zu den Akten gelegt werden. Im vergangenen Jahr wurde fast jeder dritte Fall von Gewalt gegen Polizisten ohne weitere Bearbeitung klassiert - entweder wegen fehlender Ressourcen oder weil die Staatsanwaltschaft den Fall als nicht prioritär eingestuft hat.
Bisher kam der Fall nur dann vor Gericht, wenn ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle angegriffen und deswegen vier Monate arbeitsunfähig war. Das war zu strikt, erklärt Justizminister Van Quickenborne.
Ab sofort gilt: Wenn ein Polizist auch nur einen Tag arbeitsunfähig ist, dann muss der Täter in jedem Fall persönlich vor einem Richter erscheinen. Auch das Verfahren wird beschleunigt. Entscheidet die Staatsanwaltschaft, den Fall vor Gericht zu bringen, dann müssen die Richter innerhalb von zwei Monaten nach der Tat ein Urteil sprechen.
Seitens der Gewerkschaften ist man mit der repressiveren Ausrichtung zufrieden. Der Justizminister habe jetzt das erreicht, was die Gewerkschaften schon lange gefordert haben: Nulltoleranz, erklärt Vincent Gilles von der Polizeigewerkschaft SLFP.
In den letzten Wochen hat es vor allem in Brüssel immer wieder Angriffe auf Polizisten gegeben. Erst am Sonntag waren in der Brüsseler Gemeinde Laeken Polizisten mit Steinen beworfen worden.
belga/vrt/est/vk