Die Staatsanwaltschaft wirft Infrabel Fehler und Fehleinschätzungen vor. Diese hätten mit dazu beigetragen, dass es zu dem Zugunglück kommen konnte.
Bei der Kollision von zwei Zügen waren im Februar 2010 in der Nähe von Buizingen 19 Menschen ums Leben gekommen. Kurz davor hatte ein Lokführer ein Haltesignal übersehen.
Vor rund einem Jahr war Infrabel in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 550.000 Euro verurteilt worden, die Hälfte davon allerdings auf Bewährung. In erster Instanz waren auch die SNCB und der Lokführer verurteilt worden. Sie sind nicht in Berufung gegangen.
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