Die Kläger hatten argumentiert, die Maßnahme würde gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Aus ihrer Sicht wird der Horeca-Sektor unverhältnismäßig hart von den Corona-Maßnahmen getroffen.
Dieser Argumentation folgte der Staatsrat nicht. Restaurants und Cafés bleiben weiter dicht.
b/sh