Bedingung ist aber, dass die Mitarbeiter keine Covid-19-Symptome haben und dass es sich um Mitarbeiter handelt, die absolut notwendig sind, um eine medizinische Grundversorgung zu garantieren. Dazu gehört nicht das Reinigungs- und Küchenpersonal. Die Entscheidung muss in Absprache mit der Direktion und dem Hygienedienst getroffen werden.
Die positiv getesteten Mitarbeiter dürfen auch nur zur Behandlung von Covid-19-Patienten eingesetzt werden. Sie dürfen keinen Kontakt mit den anderen Abteilungen haben und müssen über eigene Eingänge, Umkleide- und Personalräume verfügen.
Der Einsatz von positiv getesteten Krankenhausmitarbeitern müsse aber weiter eine absolute Ausnahme bleiben. Auch dürfe niemand während der Quarantäne-Zeit dazu verpflichtet werden, so Sciensano.
belga/vk
Es ist schön, dass das Institut für Volksgesundheit SCIENSANO das so feststellt, die gelebte Realität dürfte derzeit vieler Orts anders aussehen. Die beste Labortheorie nützt nichts, wenn es unter Realbedingungen - in einer sich dynamisch entwickelnden Lage - um die Abwendung des Systemzusammenbruchs geht.