Taxifahrer müssten wegen der Ausgangssperre auf Nachtfahrten verzichten, Busunternehmen auf organisierte Reisen wie Schulausflüge, Auswärtsfahrten zu Fußballspielen oder Urlaubsreisen ins Ausland.
Kein Anrecht auf Überbrückungsgeld haben Busunternehmen, die als Subunternehmer für den öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind.
belga/vk