Die Unterstützungsmaßnahme wäre zum Monatsende ausgelaufen, gilt aber jetzt bis Jahresende. Außerdem hat der Ministerrat die Verdopplung der Beträge beschlossen. Für einen Alleinstehenden sind es jetzt monatlich etwa 2.500 Euro, für Selbstständige mit Familie etwa 3.200 Euro.
Die Unterstützungsmaßnahme gilt für Selbstständige, die wegen der Corona-Maßnahmen ihren Betrieb oder ihr Geschäft teilweise oder ganz schließen müssen. Das sind vor allem Gastwirte, Betreiber von Catering-Betrieben und Nachtclubs, Selbstständige aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie Schausteller.
Finanziert wird das Überbrückungsgeld aus den 500 Millionen Euro, die die Föderalregierung zur Abfederung der Corona-Maßnahmen versprochen hatte. Das Überbrückungsgeld von der Föderalregierung kann zusätzlich zu anderen finanziellen Hilfen beantragt werden.
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