Seit der Nacht von Montag auf Dienstag gilt die Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens. Dann dürfen Menschen nur mit gutem Grund auf die Straße, wegen der Arbeit oder bei Krankheit. Wer keinen dringenden Grund angeben kann, riskiert eine Geldbuße von 250 Euro.
Ein Polizeisprecher unterstrich, dass die Ausgangssperre kontrolliert wird und dass die Beamten je nach Situation entscheiden sollen, ob ein Bußgeld angebracht ist oder nicht. Allerdings müssten beispielsweise Studenten mit der Strafe rechnen. Im Fall von Obdachlosen sollen die Beamten eine Unterkunft für sie suchen.
Die Ausgangssperre soll dabei helfen, die Ausbreitung der Corona-Epidemie wieder zu verlangsamen. Sie war letzte Woche vom Konzertierungsausschuss beschlossen worden, wie auch die Schließung von Restaurants und Cafés und das Verbot, ab 20 Uhr Alkohol zu verkaufen.
belga/km