Wegen der strengeren Corona-Maßnahmen, die der Konzertierungsausschuss am Montag beschlossen hat, müssen Kneipen ab Freitag um 23:00 Uhr schließen. Für Restaurants gelten die kürzeren Öffnungszeiten aber nicht. In der Folge war Verwirrung darüber entstanden, welche Gaststätten von der neuen Regel betroffen sind.
Am Freitag erklärte Verlinden, nur echte Restaurants dürften über 23:00 Uhr hinaus geöffnet sein. Maßgeblich dabei ist die Anerkennung des Lokals durch die Föderale Agentur für Lebensmittelsicherheit. Diese muss im Restaurant gut sichtbar angebracht sein.
vrt/sh