Das gilt in Fällen, in denen Schulen oder Kindergärten wegen eines Coronafalls oder Coronaverdachts schließen und Eltern sich selbst um ihre Kinder kümmern müssen. Dazu reicht ein ärztliches Attest, das die Eltern dem Arbeigeber vorlegen müssen.
Die N-VA-Fraktion stimmte als einzige gegen die neue Regelung.
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