Es war wohl immer ein eher offenes Geheimnis in gewissen Kreisen gewesen, dass König Albert II. in seiner Zeit als Prinz über lange Jahre eine außereheliche Beziehung mit Baronin Sybille de Sélys Longchamps geführt hatte. In einer Zeit, als seine Ehe mit Paola in einer tiefen Krise steckte. Aus dieser Beziehung geht 1968 eine Tochter hervor, Delphine. Und mit dieser pflegt Albert auch engen Umgang bis zum Jahr 1993, als er König wird und jeglichen Kontakt abbricht.
1999 wird das Ganze dann durch ein Enthüllungsbuch der breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Ehekrise gibt der Monarch in seiner Weihnachtsansprache damals auch zu. Aber er leugnet die Vaterschaft von Delphine. Und das war effektiv der Stand der Dinge, bis Delphine, die den Familiennamen des reichen Industriellen Jacques Boël trug, mit dem ihre Mutter zum Zeitpunkt ihrer Geburt verheiratet war, 2013 eine Vaterschaftsklage einreicht.
Dazu wird zunächst festgestellt, dass Jacques Boël eben nicht ihr biologischer Vater ist. 2018 entscheidet ein Gericht dann, dass sich Albert II. einem Gentest unterziehen muss. Was dieser letztlich widerwillig auch tut.
Nachdem dessen Ergebnis vorliegt, tritt Albert die Flucht nach vorne an und gibt zu, dass er der Vater von Delphine ist. Dass er das aber nur in rein biologischem Sinne meine, eine echte Vater-Tochter-Beziehung habe nie existiert, lässt er mitteilen.
Juristischer Sieg
Mit dem letzten Gerichtsurteil von vor wenigen Tagen ist Delphine jetzt eben offiziell die legitime Tochter und damit das vierte Kind von Albert II. Mit den gleichen familienrechtlichen Ansprüchen und Rechten wie ihre Geschwister Philippe, Astrid und Laurent. Das betrifft den Familiennamen, Titel und Ansprüche auf einen Erbteil aus dem Privatvermögen von Albert II.
Damit hat sie, zumindest rechtlich betrachtet, einen Sieg auf der ganzen Linie errungen. Dynastische oder anderweitig staatlich relevante Ansprüche hat sie dadurch aber keine.
Auf die Frage von Journalisten, was sich jetzt für sie ändere, antwortet Delphine von Sachsen-Coburg bei ihrer Pressekonferenz, dass sie was ihre Lebensumstände angehe, nicht viel ändern werde. Sie werde ihre Karriere als Künstlerin fortsetzen.
Aber innerlich, da fühle sie sich erleichtert durch die Entscheidung der Justiz. Und bestätigt, dass der jahrelange Kampf aus den richtigen und guten Gründen geführt worden sei. Und sie habe Recht bekommen.
Weder von König Albert II. noch von König Philippe habe sie etwas gehört. Niemand habe versucht, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Deswegen frage sie jetzt auch nach nichts mehr.
Sie wisse nicht, ob es in der Zukunft vielleicht noch eine Geste geben werde oder nicht. Aber sie werde jedenfalls nicht auf den Knien darum bitten, betonte Delphine. Das ist ja der Name, den sie auch als Künstlerin benutzt. Und so wolle sie auch weiter genannt werden.
Keine finanziellen Vorteile
Sie werde sicher nicht auf der Straße darum bitten, jetzt mit "Prinzessin" angesprochen zu werden. Wenn sie mit ihrem neuen Namen aber einen guten oder wohltätigen Zweck unterstützen könne, dann sei das eine andere Sache.
Am schlimmsten sei während all der Jahre ihr Zustand als nicht anerkanntes Kind gewesen, erklärt Delphine auch immer wieder. Es sei ein konstanter Krieg gewesen und vollkommen widernatürlich.
Delphine von Sachsen-Coburg verteidigt sich auch gegen die immer wieder geäußerten Vorwürfe, dass sie das alles nur für Aufmerksamkeit, Ruhm und Geld getan habe. Als Künstlerin seien ein Titel und berühmter Familienname sogar schädlich.
In dieser Hinsicht würde das also keinen Sinn machen. Und finanziell noch weniger. Jacques Boël sei viel reicher als König Albert II. Und als sein einziges Kind hätte sie ein Erbe auch nicht teilen müssen.
Wenn es ihr also ums Geld gegangen wäre, wäre das in jeder Hinsicht ziemlich dumm gewesen. Sie habe einfach nur mit ihren Geschwistern gleichgestellt werden wollen.
Boris Schmidt
Ich habe Hochachtung vor Prinzessin Delphine Sachsen-Coburg und ihrem Mut, dies alles gerichtlich durchzuziehen. Es muss für sie eine schreckliche Zeit gewesen sein, gerichtlich gegen den leiblichen Vater prozessieren zu müssen. Ein leiblicher Vater ohne Gewissen, Liebe und Zuneigung für die gezeugte Tochter. Dieses Lebewesen sollte sich bis in seinen Tod schämen. Pfui. G. Müller
Rechte und Pflichten gelten nur für das gemeine Volk, nicht nur in Belgien.
Da brauchen wir nur nach Spanien zu schauen ,
Was macht denn Juan Carlos?
Herr Mertens, Sie behaupten: "Rechte und Pflichten gelten nur für das gemeine Volk, nicht nur in Belgien."
Wieso? Hat dieser Fall "Delphine" nicht gerade das Gegenteil gezeigt?
Eine Tochter setzt ihre Rechte gegen ihren leiblichen Vater, einen Exkönig durch, vor Gericht.
Dass Albert nicht die menschliche Größe besessen hat, die Sache gütlich zu regeln, nun, so etwas kommt sicher auch im "gemeinen Volk" vor.
Was der spanische Exkönig so getrieben hat oder treibt, kann uns hier egal sein. Immerhin hat er mit Schimpf und Schande das Land verlassen müssen und hat sich zu einem orientalischen Potentaten geflüchtet.