1 Kommentar

  1. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass es nicht möglich ist ein Coronatestzentrum in einem angemessenem Zeitraum an einem Flughafen einzurichten.
    Viele Beschlüsse des NSR, werden auf unterer staatlicher Ebene prokrastiniert oder ad absurdum geführt.
    Es ist festzustellen:
    Seit 01. August 2020 muss jeder nach Belgien Einreisende (bei länger als 48h Abwesenheit aus oder mehr als 48h Aufenthalt in Belgien) ausfüllen.

    Sachstand:
    1. Die Kontaktnachverfolgung per Callcenter klappt schon im Inland kaum, aus dem Ausland überhaupt nicht.
    2. Testzentren an Flughäfen sind immer noch nicht operationell eingerichtet (dauert noch 8 Wochen in Charleroi) am 14. September 2020.

    Der Beschluss von Maßnahmen im NSR muss zwingend auch in finanzieller, personeller und logistischer Hinsicht hinterlegt werden, um Maßnahmen überhaupt umsetzen zu können.
    Symbolische Maßnahmen wie Kontrollen am 01.08. ob die Leute auch ihr Kontaktformular dabei haben oder die Föderalspolizei fragt nach triftigen Gründen für Ausreise in rote Zonen reichen halt nicht.