Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt sowohl auf den Streckenabschnitten in der Brüsseler Region als auch in Flandern. Sie soll dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern: durch weniger Ausstoß von CO2 und von Feinstaubpartikeln. Außerdem soll die Belastung durch Lärm verringert werden.
Auf den Streckenabschnitten, wo jetzt schon aus Sicherheitsgründen Tempo 70 oder 90 gilt, ändert sich nichts.
vrt/est