In der Corona-Pandemie wird Heimarbeit angeraten. Zwischen Belgien und Luxemburg gibt es ein Abkommen, dass Grenzgänger während insgesamt 30 Tagen von zu Hause aus arbeiten dürfen, ohne deswegen in ihrem Heimatland besteuert zu werden.
Da die Heimarbeit in der Pandemie aber als "höhere Gewalt" einzustufen ist, werden die Homeoffice-Tage während der Corona-Zeit nicht in diesen 30 Tagen mitgerechnet.
De Croo will jetzt prüfen, ob das auch für Abkommen mit anderen Nachbarländern gelten könnte.
belga/vk