In den Brüsseler Gefängnissen von St. Gilles und Forest müssen alle neuen Häftlinge in eine vierzehntägige Quarantaine. Dies führe dazu, dass selbst Untersuchungshäftlinge keinen Besuch empfangen dürften, nicht einmal ihre Anwälte. Dies sei ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Ausnahmen würden nur zugelassen, wenn der Häftling eine eigene FFP2-Maske trage, die aber in der Praxis im Gefängnis nicht zu bekommen seien.
Gerade Untersuchungshäftlinge sind auf schnellen anwaltlichen Beistand angewiesen. In der Regel entscheidet die Ratskammer innerhalb von fünf Tagen, ob der Haftbefehl verlängert oder aufgehoben wird.
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