Jeder Haushalt, das heißt Personen, die unter einem Dach wohnen, darf insgesamt fünf weitere Kontakte haben. Diese müssen für die kommenden vier Wochen auch die gleichen bleiben. Die Beschränkung gilt sowohl für Treffen an privaten, wie auch an öffentlich zugänglichen Orten. Kinder unter zwölf Jahren werden allerdings nicht mitgezählt.
Alle Mitglieder eines Haushalts gehören auch automatisch zur jeweiligen Blase der erlaubten zusätzlichen Kontaktpersonen. Und Treffen sind auch auf maximal zehn Personen insgesamt beschränkt, dies gilt zum Beispiel für Tische in Restaurants und Cafés.
Einkaufen darf man nur alleine. Im Geschäft aufhalten darf man sich nur eine halbe Stunde. In Restaurants und Cafés müssen Kunden Kontaktdaten hinterlassen.
Außerdem müssen für bestimmte Örtlichkeiten und Aktivitäten Kontaktdaten in Form einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse von mindestens einer Person eines Haushalts hinterlegt werden. Neben dem Horeca-Sektor gilt dies nun auch für Wellnesscenter, gemeinschaftliche Sportkurse, Schwimmbäder, Kasinos, Spielhallen und Empfangs- beziehungsweise Festsäle. Diese Daten werden für 14 Tage aufbewahrt und die betreffende Person muss ausdrücklich zustimmen, dass sie für eine Kontaktaufnahme im Rahmen der Coronavirus-Bekämpfung genutzt werden können. Wer sich weigert, Kontaktdaten zu hinterlegen, dem wird der Zutritt verweigert.
In der Provinz Antwerpen gelten verschärfte Maßnahmen, weil die Infektionszahlen dort besonders hoch sind. Deshalb gilt dort eine strengere Maskenpflicht und es ist eine Sperrstunde eingeführt worden. Zwischen halb zwölf Uhr abends und 6 Uhr morgens darf man das Haus nur in dringenden Fällen verlassen. Der letzte Abend ohne Sperrstunde ist am Dienstag sehr ruhig und ohne größere Zwischenfälle verlaufen.
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Das Thema 'Kontaktblase' ist - trotz aller guten Absichten - am schwersten nachzuvollziehen. Hier sollte konkretisiert und nachgebessert werden, wie Bürgerinnen und Bürger sich verhalten sollen.
Familien mit beiden Großeltern, zwei Ehegatten und zwei Kindern, oder ein Elternpaar mit drei Kindern pro Haushalt dürften hiernach für vier Wochen keinen weiteren Kontakt mit anderen Personen mit einem Abstand von unter 1,5m ohne Mundschutz haben. Unrealisierbar? Bestimmt, denn in diesen nicht allzu seltenen Fällen hat der Nationale Sicherheitsrat lediglich eine Datenlage als Entscheidungsgrundlage hergenommen.
Wichtiger wäre es gewesen, z. B. auch im Horeca-Sektor eine Mengenbegrenzung festzulegen, oder den Nachweis einer Reservierungspflicht für Gäste. Der Einzelhandel sollte verpflichtet werden, eine zuverlässige Zugangsüberwachung zu Geschäften zu schaffen. Es geht um tatsächliche Konzepte, nicht um statistische Ansteckungsrisikowahrscheinlichkeiten.
Derzeit sind Discos, Festivals und öffentliche Partys verboten. Wir sehen jedoch eine Zunahme der Fälle. Es scheint, dass die Ausbreitung hauptsächlich familiär ist, aber durch kleine private Partys beschleunigt sich die Ausbreitung und verlässt den Familienkreis. Die Idee hinter der 5-Personen-Blase ist es, diese kleinen privaten Versammlungen zu verbieten, um die Epidemie einzudämmen.
Warum gibt es in Belgien noch immer keine kostenlosen Corona-Tests wie in den Nachbarländern?
Um das Problem wirklich in den Griff zu bekommen, würden viel mehr Tests benötigt, denn nur damit lassen sich die Superspreader, die mitunter symptomfrei sein können, auffinden und unter Quarantäne stellen.
Um das Kostenargument aufzugreifen: Was ist günstiger: Im Vorfeld im großen Umfang zu testen oder im Nachhinein einen landesweiten Lockdown zu verhängen?